RS Vwgh 2003/5/15 2001/01/0096

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §60;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/01/0323 E 24. November 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Die materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 (Hinweis E 11.3.1998, 97/01/0433) gebietet einen Rückgriff auf die den rechtskräftigen Verurteilungen zugrundeliegenden Taten. Die Behörde hat die maßgeblichen Tathandlungen (das können bei einer Verurteilung durchaus mehrere sein), die näheren Umstände und den Zeitpunkt der Tatbegehung zu ermitteln (Hinweis E 11.3.1998, 97/01/0433).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010096.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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