RS Vwgh 2003/5/15 2001/01/0027

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Veröffentlicht am 15.05.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §60;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Unter dem Blickwinkel des § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 bedarf es einer materiellen Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers. Eine solche Prüfung gebietet einen Rückgriff auf die den rechtskräftigen Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten - selbst wenn sie bereits getilgt sind -, weil nur so ein Rückschluss auf das Charakterbild des Staatsbürgerschaftswerbers möglich ist. Dazu sind die maßgeblichen Tathandlungen, die näheren Umstände der Tat und der Zeitpunkt der Tatbegehung zu ermitteln (Hinweis E vom 24. November 1999, Zl. 99/01/0323).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010027.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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