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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §60;Rechtssatz
Unter dem Blickwinkel des § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 bedarf es einer materiellen Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers. Eine solche Prüfung gebietet einen Rückgriff auf die den rechtskräftigen Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten - selbst wenn sie bereits getilgt sind -, weil nur so ein Rückschluss auf das Charakterbild des Staatsbürgerschaftswerbers möglich ist. Dazu sind die maßgeblichen Tathandlungen, die näheren Umstände der Tat und der Zeitpunkt der Tatbegehung zu ermitteln (Hinweis E vom 24. November 1999, Zl. 99/01/0323).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010027.X01Im RIS seit
20.06.2003