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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Eine geschätzte Menge ist als Grundlage einer die Richtigkeit einer Abwaage zu erschüttern suchenden Gewichtsberechnung ungeeignet.
Schlagworte
Beweise Beweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020231.X01Im RIS seit
30.07.2003