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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs1 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/02/0194 E 21. Februar 1990 RS 1Stammrechtssatz
§ 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 15.11.1989, 88/02/0163). Der Umstand, daß die Verbotszone des § 24 Abs 1 lit d StVO dort nicht erwähnt ist, hindert daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht die zwangsweise Entfernung des Fahrzeuges gem § 89 Abs 2 StVO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020071.X01Im RIS seit
16.06.2003