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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Im Vollstreckungsverfahren können Mängel des Titelbescheides nicht mehr geltend gemacht werden, was insbesondere für den Einwand gilt, der Abbruchauftrag richte sich an einen falschen Adressaten (weil der Beschwerdeführer nicht Eigentümer - hier - der betreffenden Container sei). Maßgeblich in diesem Vollstreckungsverfahren ist vielmehr, dass der (rechtskräftige) Auftrag an den Beschwerdeführer ergangen ist und daher das Vollstreckungsverfahren rechtens gegen ihn geführt wird. Es wäre Sache des (ungenannten) Dritten, behauptete Eigentumsansprüche an diesen Containern auf geeignete Weise selbst zu verfolgen (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 1995, Zl. 95/06/0106, mwN).
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050174.X01Im RIS seit
19.06.2003Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014