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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Mit dem Vorwurf, die Ausländer ohne Entsendebewilligung beschäftigt zu haben, war der Vorwurf der Beschäftigung ohne die für die Beschäftigung eines Ausländers notwendigen Papiere in ausreichender Weise erhoben, und es war für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist nicht erforderlich, bei der Umschreibung der Tat alle in § 3 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG aufgezählten arbeitsmarktbehördlichen Voraussetzungen anzuführen, zumal der Erstmitbeteiligte gar nicht behauptet hat, dass die Beschäftigung der Ausländer etwa infolge des Vorliegens solcher Papiere rechtmäßig gewesen wäre (Hinweis E 7. Juli 1999, Zl. 97/09/0334, m.w.N.).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090105.X02Im RIS seit
26.06.2003Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015