RS Vwgh 2003/5/21 2000/09/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Mit dem Vorwurf, die Ausländer ohne Entsendebewilligung beschäftigt zu haben, war der Vorwurf der Beschäftigung ohne die für die Beschäftigung eines Ausländers notwendigen Papiere in ausreichender Weise erhoben, und es war für die Unterbrechung der Verfolgungsverjährungsfrist nicht erforderlich, bei der Umschreibung der Tat alle in § 3 Abs. 1 oder § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG aufgezählten arbeitsmarktbehördlichen Voraussetzungen anzuführen, zumal der Erstmitbeteiligte gar nicht behauptet hat, dass die Beschäftigung der Ausländer etwa infolge des Vorliegens solcher Papiere rechtmäßig gewesen wäre (Hinweis E 7. Juli 1999, Zl. 97/09/0334, m.w.N.).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090105.X02

Im RIS seit

26.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten