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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9;Rechtssatz
Die bloße Erteilung von Weisungen, etwa das AuslBG sei einzuhalten, und die Wahrnehmung einer nicht näher bezeichneten "Oberaufsicht" reichen für das Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems nicht aus; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der vom Verantwortlichen erteilten Weisung erfolgt (Hinweis E 27.6.2001, Zl. 98/09/0361, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000090155.X01Im RIS seit
09.07.2003