Index
23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §294a;Rechtssatz
Die Formalkriterien der Kennzeichnung als Beschluss, die Erkennbarkeit des Datums und die Rechtsmittelbelehrung sind kein Erfordernis für das rechtmäßige Zustandekommen des Beschlusses des Exekutionsgerichtes über die Abweisung der von der die Exekution betreibenden Partei (hier Antragstellung nach § 294a EO) beantragten Verfahrenshilfe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160056.X01Im RIS seit
26.06.2003