RS Vwgh 2003/5/22 2002/16/0056

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

23/04 Exekutionsordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

EO §294a;
GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 §7 Abs1 Z1;
GGG 1984 TP1;

Rechtssatz

Die Formalkriterien der Kennzeichnung als Beschluss, die Erkennbarkeit des Datums und die Rechtsmittelbelehrung sind kein Erfordernis für das rechtmäßige Zustandekommen des Beschlusses des Exekutionsgerichtes über die Abweisung der von der die Exekution betreibenden Partei (hier Antragstellung nach § 294a EO) beantragten Verfahrenshilfe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160056.X01

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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