RS Vwgh 2003/5/22 2000/20/0420

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
AVG §56;

Rechtssatz

Was die vom unabhängigen Bundesasylsenat bezüglich der Entscheidung nach § 8 AsylG 1997 vertretene Auffassung über das Bestehen einer inländischen Schutzalternative für den Asylwerber in der autonomen Kurdenzone des Nordirak anbelangt, so ist - was den hier maßgeblichen Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides betrifft - der Vollständigkeit halber auch zu diesem Thema auf die im Erkenntnis vom 22. Mai 2003, Zl. 2001/20/0268, referierte Rechtsprechung zu verweisen, mit der der genannte Standpunkt des unabhängigen Bundesasylsenates nicht in Einklang steht.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200420.X03

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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