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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Mit Erkenntnis vom 5. März 2003, G 210/02, hat der Verfassungsgerichtshof § 81 Abs 2 Z 7 GewO 1994 aufgehoben und ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Im vorliegenden Anlassfall ist die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Bestimmung nicht anzuwenden. Die belangte Behörde hat ihren Bescheid auf diese Bestimmung gestützt. Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003040065.X01Im RIS seit
15.07.2003