RS Vwgh 2003/5/22 2002/16/0269

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;
LAO Wr 1962 §145;

Rechtssatz

Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis Ritz, BAO2, § 184 BAO Rz 18, und die dort wiedergegebene hg Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160269.X02

Im RIS seit

26.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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