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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die Schätzungsmethode der Anwendung eines Sicherheitszuschlages geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen wahrscheinlich ist, dass nicht nur nachgewiesenermaßen nicht verbuchte Vorgänge, sondern auch weitere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden (Hinweis Ritz, BAO2, § 184 BAO Rz 18, und die dort wiedergegebene hg Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160269.X02Im RIS seit
26.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013