RS Vwgh 2003/5/22 99/04/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

L78000 Elektrizität
L78100 Starkstromwege
L82800 Gas
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
EnergiewirtschaftsG 1935 §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/04/0138 99/04/0139

Rechtssatz

Inhalt eines (positiven) Bescheides nach § 4 EnWG ist zulässigerweise die Feststellung, dass gegen das Projekt vom Standpunkt der zu wahrenden öffentlichen Interessen Einwendungen nicht oder nur unter bestimmten Auflagen zu erheben seien (Hinweis auf das E vom 22.2.2001, Zl. 2000/04/0023, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999040137.X01

Im RIS seit

15.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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