RS Vwgh 2003/5/22 2003/16/0066

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1375/65 E 28. Februar 1967 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH hat eine Unzuständigkeit der belangten Behörde auch dann wahrzunehmen, wenn diese von der Partei nicht geltend gemacht wurde (Hinweis E 26.9.1963, 0455/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160066.X02

Im RIS seit

26.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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