RS Vwgh 2003/5/22 2002/16/0215

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

E3R E02202000
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

31992R2913 ZK 1992 Art202 Abs1 lita;
31992R2913 ZK 1992 Art202 Abs2;
31992R2913 ZK 1992 Art40;
FinStrG §35 Abs1 lita;

Rechtssatz

Abgesehen davon, dass es sich bei Deklarierung einer Kleinigkeit unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren geradezu um die typische Begehungsform des Reiseschmuggels handelt, so stellt die Abgabe einer unrichtigen Zollanmeldung eine Verletzung der Gestellungspflicht iSd Artikel 40 ZK dar, wobei die Zollschuld bereits im Zeitpunkt des erstmaligen Verstoßes gegen die Gestellungspflicht entsteht (vgl Witte, Zollkodex3, Art 202, Rz 17).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160215.X02

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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