Index
E3R E02202000Norm
31992R2913 ZK 1992 Art202 Abs1 lita;Rechtssatz
Abgesehen davon, dass es sich bei Deklarierung einer Kleinigkeit unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren geradezu um die typische Begehungsform des Reiseschmuggels handelt, so stellt die Abgabe einer unrichtigen Zollanmeldung eine Verletzung der Gestellungspflicht iSd Artikel 40 ZK dar, wobei die Zollschuld bereits im Zeitpunkt des erstmaligen Verstoßes gegen die Gestellungspflicht entsteht (vgl Witte, Zollkodex3, Art 202, Rz 17).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160215.X02Im RIS seit
26.06.2003