Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Bei der im Rahmen der Arbeitsplatzbewertung vorzunehmenden Zuordnung der - nicht als Rechtsbegriffe in den Gesetzeswortlaut Eingang gefundenen - Schlagworte (wie "grundlegende spezielle Kenntnis" oder "begrenzt"), die sodann in einer bestimmten Punktezahl ausgedrückt werden, zu den einzelnen Bewertungskriterien (wie "Fachwissen" oder "Managementwissen") sowohl einer Richtverwendung als auch eines konkreten Arbeitsplatzes, somit bei der Ermittlung des jeweils konkreten Funktionswertes, handelt es sich um eine - auf sachverständiger Ebene zu lösende - Sachfrage. Die Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen zu dieser Frage ist daher nicht als rechtswidrig anzusehen (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120340.X03Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
21.10.2008