RS Vwgh 2003/5/26 AW 2003/06/0006

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Veröffentlicht am 26.05.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
AVG §8;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zuerkennung der Parteistellung und Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages in einem Bauverfahren - Die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung kommt überhaupt nur in Betracht, wenn der Bescheid einem Vollzug zugänglich ist oder die Ausübung einer Berechtigung einräumt. Der angefochtene Bescheid, mit dem der Beschwerdeführerin die Parteistellung aberkannt wurde, ist wie auch die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme eines Verwaltungsverfahrens keinem Vollzug zugänglich (Hinweis B 23.9.1976, Zl. 1462/76, und B 2.8.1997, Zl. AW 97/05/0055).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003060006.A01

Im RIS seit

29.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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