Index
43/02 LeistungsrechtNorm
EZG 1992 §2 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer bei objektiver Betrachtung daran zumindest Zweifel hätte haben müssen, ob ihm die für einen im Regelfall bloß 15 Tage eines Kalendermonats umfassenden Einsatz tatsächlich ausbezahlte Einsatzzulage in einer Höhe, die dem Höchstbetrag nach der zweiten Bemessungsregelung des § 2 Abs. 1 EZG 1992 (das Vierfache des Gehalts der Dienstklasse V/2) sehr nahe kommt oder diese erreicht hat, auch tatsächlich zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120180.X04Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
23.03.2011