Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
GehG 1956 §15 Abs1 impl;Rechtssatz
Ausführungen zur grundsätzlichen Verwendungsabhängigkeit von Nebengebühren, insbesondere von pauschalierten Nebengebühren und zu den in § 15 Abs 5 des Oberösterreichischen Landes-Gehaltsgesetzes enthaltenen besonderen Regelungen für die pauschalierten Nebengebühren für den Fall, dass die anspruchsbegründende Verwendung nicht mehr ausgeübt wird, ohne dass eine neue Verwendung zugewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120188.X01Im RIS seit
08.07.2003