RS Vwgh 2003/5/26 2000/12/0264

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Veröffentlicht am 26.05.2003
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Index

43/02 Leistungsrecht
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

EZG 1992 §1 Abs1 Z1;
EZG 1992 §1 Abs2;
EZG 1992 §2 Abs1;
GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550 impl;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass eine Leiterzulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 GehG 1956 in Verbindung mit dessen Abs. 3 Ansprüche nach dem EZG 1992 weder ausschließt noch sich auf die Höhe der Einsatzzulage auswirkt. Insofern hat also § 30a Abs. 3 GehG 1956 durch das speziellere spätere EZG 1992, das eine umfassende Regelung bestimmter besoldungsrechtlicher Ansprüche bei spezifischen Dienstleistungen und damit verbunden Mehraufwendungen vornehmen wollte, in Bezug auf die Einsatzzulage eine Einschränkung erfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120264.X04

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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