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43/02 LeistungsrechtNorm
EZG 1992 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass eine Leiterzulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 GehG 1956 in Verbindung mit dessen Abs. 3 Ansprüche nach dem EZG 1992 weder ausschließt noch sich auf die Höhe der Einsatzzulage auswirkt. Insofern hat also § 30a Abs. 3 GehG 1956 durch das speziellere spätere EZG 1992, das eine umfassende Regelung bestimmter besoldungsrechtlicher Ansprüche bei spezifischen Dienstleistungen und damit verbunden Mehraufwendungen vornehmen wollte, in Bezug auf die Einsatzzulage eine Einschränkung erfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120264.X04Im RIS seit
03.07.2003