RS Vwgh 2003/5/26 2002/12/0340

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.2003
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137;

Rechtssatz

Es ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, ob das Ergebnis der Punktebewertung des konkreten Arbeitsplatzes eines Beamten einerseits bzw. die bislang vorliegenden Ergebnisse der Bewertung untersuchter Richtverwendungen andererseits bereits ausreichen, um den vom Feststellungsantrag betroffenen Arbeitsplatz einer bestimmten Funktionsgruppe innerhalb einer Verwendungsgruppe zuordnen zu können (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120340.X04

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten