RS Vwgh 2003/5/27 97/14/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2003
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0084 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen können so lange keine außergewöhnliche Belastung sein, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140102.X01

Im RIS seit

24.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten