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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0084 E 16. Dezember 1987 RS 1Stammrechtssatz
Die von einem Pensionisten für seine Unterbringung in einem Pensionistenheim zu tragenden Aufwendungen können so lange keine außergewöhnliche Belastung sein, als mit ihnen nicht auch besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140102.X01Im RIS seit
24.06.2003Zuletzt aktualisiert am
23.10.2012