RS Vwgh 2003/5/27 99/14/0322

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Veröffentlicht am 27.05.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0172 E 26. Juni 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob eine Betätigung objektiv geeignet ist, Einnahmenüberschüsse (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) zu erwirtschaften, handelt es sich um eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage (Hinweis E 31. März 2000, 95/15/0207).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140322.X01

Im RIS seit

10.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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