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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das im § 43 Abs 4 Tir FlVfLG 1996 statuierte Mehrheitserfordernis sich auf den - gesetzlich nicht geregelten - Sonderfall einer aus nur zwei Mitgliedern bestehenden Agrargemeinschaft als nicht anwendbar erweist, sodass bei einer solchen Agrargemeinschaft, bei der eine Sonderteilung im Sinne des § 42 Abs 3 lit b Tir FlVfLG 1996 begrifflich nicht in Betracht kommt, jedem ihrer Mitglieder das Recht offen steht, die Einzelteilung nach § 42 Abs 3 lit a Tir FlVfLG 1996 zu beantragen (Hinweis E 21. 12. 1995, 95/07/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998070134.X03Im RIS seit
11.07.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008