RS Vwgh 2003/5/27 2003/14/0038

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Veröffentlicht am 27.05.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Anwendung des Wiederaufnahmegrundes gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung im Zug des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof und nicht etwa im Zug des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003140038.X01

Im RIS seit

29.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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