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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z1;Rechtssatz
Die Veräußerung eigener landwirtschaftlicher Produkte zählt auch dann zu den Einkünften im Sinne des § 21 EStG, wenn sich dies in kaufmännischen Formen wie zB dem Verkauf in eigenen Ladengeschäften vollzieht. § 21 EStG kann nicht entnommen werden, dass nur "typische Fälle" einer landwirtschaftlichen Betätigung unter die Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z. 1 EStG fallen. Vielmehr werden bei der Aufzählung jener Tätigkeiten, die dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind, neben "dem Betrieb von Landwirtschaft" auch "Einkünfte aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen" erwähnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140072.X05Im RIS seit
24.06.2003