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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1;Rechtssatz
Die in § 42 Abs 4 lit b bis d Tir FlVfLG 1996 für alle Formen der Teilung - losgelöst von der Frage der Berechtigung zur Antragstellung - statuierten Bedingungen der rechtlichen Zulässigkeit einer Teilung, die kumulativ vorliegen müssen (Hinweis E 26.4.2001, 97/07/0075), lassen erkennen, dass das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft, dem die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Bodenreform insgesamt dient (Hinweis E 21.10.1999, 97/07/0217), das entscheidende Kriterium auch für die Beantwortung der Frage darstellt, ob die Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke - mit oder ohne gleichzeitige Auflösung der Agrargemeinschaft - geschehen oder unterbleiben soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998070134.X01Im RIS seit
11.07.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008