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10/10 GrundrechteNorm
MRKZP 01te Art1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/07/0080 E 20. Februar 1997 RS 7(hier nur der erste Halbsatz)Stammrechtssatz
Eine Enteignung ist nicht rechtswidrig, wenn Grundstücksteile in Anspruch genommen werden, ohne die das Regulierungsprojekt technisch und wirtschaftlich nicht einwandfrei durchgeführt werden kann, wenn der für das Projekt erforderliche Grund nicht anders als durch ein Zwangsrecht zu beschaffen war (Hinweis E 19.1.1982, 81/07/0162), wenn weiters die Regulierungsmaßnahme im öffentlichen, das entgegenstehende Interesse des Grundeigentümers überwiegenden Interesse steht, und wenn die Art und der Umfang der Zwangsrechtsbegründung nicht unverhältnismäßig sind und das angestrebte Ziel sinnvollerweise nicht durch gelindere Maßnahmen zu erreichen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002070110.X04Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
26.06.2009