RS Vwgh 2003/5/27 99/07/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §47;

Rechtssatz

Einen Vorrang einer Beweiskraft jüngerer gegenüber der älterer Urkunden gibt es nicht (Hinweis E 8. April 1997, 94/07/0093), es gibt aber auch keine Beweisregel umgekehrten Inhaltes, wonach ältere Urkunden stets mehr Beweiskraft als jüngere hätten.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070057.X03

Im RIS seit

25.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten