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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc idF 1996/201;Rechtssatz
Aufwendungen für eine Wohnung führen - von im Beschwerdefall nicht gegebenen Ausnahmen (zu den Ausnahmen vgl beispielsweise das hg Erkenntnis vom 12. April 1994, 94/14/0011) - zu keiner außergewöhnlichen Belastung, weil die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu derlei Aufwendungen gezwungen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140001.X01Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013