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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0164 E 27. Juni 2002 RS 7Stammrechtssatz
Der Umstand allein, dass Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft bestehen, begründet noch keinen Anspruch eines einzelnen Mitgliedes auf Durchführung der von ihm gewünschten Sonderteilung. Ob eine Sonderteilung zulässig ist, ist nämlich allein an Hand der Kriterien des § 42 Abs. 4 Tir FlVfLG 1996 zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998070134.X02Im RIS seit
11.07.2003Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008