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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Notstandshilfe - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe) keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid versagt die Zuerkennung einer beantragten Geldleistung und ist deshalb einem Vollzug nicht zugänglich (vgl. B 3. März 1999, Zl. AW 97/08/0091). Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt daher nicht in Betracht.
Schlagworte
VollzugBesondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003080017.A01Im RIS seit
21.04.2008Zuletzt aktualisiert am
19.12.2012