RS Vwgh 2003/5/28 AW 2003/08/0017

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Veröffentlicht am 28.05.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Notstandshilfe - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe) keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid versagt die Zuerkennung einer beantragten Geldleistung und ist deshalb einem Vollzug nicht zugänglich (vgl. B 3. März 1999, Zl. AW 97/08/0091). Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt daher nicht in Betracht.

Schlagworte

VollzugBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003080017.A01

Im RIS seit

21.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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