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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Das Vorliegen einer schuldrechtlichen Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, Zahlungen überhaupt als Betriebsausgabe in Betracht kommen zu lassen. Dies hindert die Abgabenbehörden aber nicht daran, die mit den eigenen minderjährigen Kindern getroffenen Vereinbarungen auf ihren wirtschaftlichen Gehalt hin zu prüfen und allenfalls zur Feststellung zu gelangen, dass für die nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung eine familienhafte Veranlassung bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001130300.X02Im RIS seit
03.07.2003