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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §37 Abs1 idF 1993/818;Rechtssatz
Die Steuerermäßigung des § 37 Abs. 1 in den Fällen der außerordentlichen Einkünfte nach § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist an die Bedingung gebunden, dass der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. Deshalb ist diese Begünstigung auf seltene Ausnahmefälle beschränkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X05Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013