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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Rechtssatz
Der durch § 240 Abs. 3 BAO dem Arbeitnehmer eröffnete ergänzende Rechtsschutz zum Zwecke der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (Hinweis E 4.6.2003, 2002/13/0241). Auch wenn im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides, mit dem die Ablehnung der Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer im Instanzenzug erfolgte, noch keine Arbeitnehmerveranlagung des Beschwerdeführers durchgeführt worden ist, ist eine solche nicht ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002130237.X01Im RIS seit
03.07.2003