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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §240 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/13/0242 E 4. Juni 2003 2002/13/0238 E 4. Juni 2003 2002/13/0239 E 4. Juni 2003 2002/13/0240 E 4. Juni 2003Rechtssatz
Zufolge des dem Gesetz zu entnehmenden Vorranges des Veranlagungsverfahrens gegenüber dem lediglich subsidiären Behelf eines Antrages nach § 240 Abs. 3 BAO kann eine stattgebende Erledigung über einen solchen Antrag auch dann nicht mehr in Betracht kommen, wenn das Veranlagungsverfahren über die vom Antrag betroffenen Zeiträume bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002130241.X03Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013