RS Vwgh 2003/6/4 99/13/0238

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Veröffentlicht am 04.06.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §6;
EStG 1988 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Methode des Sachwertverhältnisses). Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung (Hinweis E 7. September 1990, 86/14/0084; E 20. Februar 1998, 96/15/0086; E 23. April 1998, 96/15/0063).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130238.X01

Im RIS seit

17.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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