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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Rechtssatz
Eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen (Hinweis E 10. April 1973, 398/73). Es können daher nur solche Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen (Hinweis E 12. September 1989, 88/14/0164).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150111.X01Im RIS seit
31.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013