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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/10/0116Rechtssatz
Bei der allgemeinen Lebenssituation des Wiedereinsetzungswerbers, die dadurch gekennzeichnet ist, dass er neben seiner Eigenschaft als Alleinerzieher von drei Kindern eine große Anzahl von Verfahren vor Behörden bzw vor dem Verwaltungsgerichtshof führt, handelt es sich - bezogen auf eine fehlerhafte Fristeneintragung - nicht um "besondere Umstände", die den Sorgfaltsverstoß als geringfügig erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100114.X04Im RIS seit
26.08.2003Zuletzt aktualisiert am
11.11.2013