RS Vwgh 2003/6/12 AW 2003/06/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Enteignung nach dem Bundesstraßengesetz - Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der Beschwerde die Abweisung ihrer Einwendungen gegen die Enteignung bestimmt bezeichneter, in ihrem Eigentum stehender Teilflächen zum Zwecke des Ausbaus einer Bundesstraße im Bereich einer Umfahrung. Dass mit dem Beginn der Bauarbeiten möglicherweise alter Baumbestand verloren geht, kann das von der belangten Behörde dargelegte öffentliche Interesse an der geplanten Umfahrungsstraße nicht aufwiegen.

Schlagworte

Interessenabwägung Verschiedene Rechtsgebiete Wegerecht und Straßenrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003060031.A02

Im RIS seit

15.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten