RS Vwgh 2003/6/12 AW 2003/06/0031

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Veröffentlicht am 12.06.2003
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Enteignung nach dem Bundesstraßengesetz - Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der Beschwerde die Abweisung ihrer Einwendungen gegen die Enteignung bestimmt bezeichneter, in ihrem Eigentum stehender Teilflächen zum Zwecke des Ausbaus einer Bundesstraße im Bereich einer Umfahrung. Allgemeine Interessen an der Erhaltung des derzeitigen Zustandes ihres Eigentums reichen zur Begründung des vom Gesetz geforderten unverhältnismäßigen Nachteils nicht hin.

Schlagworte

Unverhältnismäßiger Nachteil Verschiedene Rechtsgebiete Wegerecht und Straßenrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003060031.A01

Im RIS seit

15.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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