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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BStG 1971;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Enteignung nach dem Bundesstraßengesetz - Die Beschwerdeführerin bekämpft mit der Beschwerde die Abweisung ihrer Einwendungen gegen die Enteignung bestimmt bezeichneter, in ihrem Eigentum stehender Teilflächen zum Zwecke des Ausbaus einer Bundesstraße im Bereich einer Umfahrung. Allgemeine Interessen an der Erhaltung des derzeitigen Zustandes ihres Eigentums reichen zur Begründung des vom Gesetz geforderten unverhältnismäßigen Nachteils nicht hin.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger Nachteil Verschiedene Rechtsgebiete Wegerecht und StraßenrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003060031.A01Im RIS seit
15.10.2003