RS Vwgh 2003/6/16 2002/12/0285

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.2003
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verfassungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §8;
B-VG Art7 Abs1;
UOG 1975 §26 Abs1;
UOG 1975 §26 Abs2 idF 1990/364;
UOG 1975 §26 Abs2;
UOG 1975 §27 Abs1 idF 1990/364;
UOG 1975 §27 Abs1;
UOG 1975 §27 Abs2;
UOG 1975 §28 Abs1 idF 1990/364;
UOG 1975 §28 Abs1;
UOG 1975 §28 Abs2 idF 1990/364;
UOG 1975 §28 Abs2;
UOG 1975 §28 Abs3 idF 1990/364;
UOG 1975 §28 Abs3;
UOG 1975 §29;
VerfGG 1953 §87 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die im vorliegenden E wiedergegebenen Bestimmungen des UOG 1975 regeln (in allen ihren Fassungen) unmittelbar lediglich jene Kriterien, auf welche die Berufungskommission bei Erstattung des Ternavorschlages Bedacht zu nehmen hat. Demgegenüber fehlen unmittelbare Anordnungen des Gesetzgebers, aus denen sich entnehmen ließe, nach welchen Gesichtspunkten die Ernennungsbehörde ihre Auswahlentscheidung aus dem Dreiervorschlag zu treffen hätte. Mangels anderer Anhaltspunkte hatte die Ernennungsbehörde, die, wie sich aus den im vorliegenden E wiedergegebenen Ausführungen des VfGH ergibt, nicht willkürlich vorgehen darf, jedenfalls bei unveränderter Rechtslage (in Ansehung der hier maßgeblichen Rechtsänderungen wird auf die Ausführungen im vorliegenden E verwiesen) bei ihrer Entscheidung auf dieselben Gesichtspunkte Rücksicht zu nehmen wie die Berufungskommission.

Anmerkung: Dieses E des VwGH erging in Bindung (§ 87 Abs. 2 VerfGG 1953) an das E des VfGH vom 11.12.1998, VfSlg 15365/1998 (wonach der Beschwerdeführer Parteistellung im Ernennungsverfahren genießt). Gegenteilig zB E des VwGH 7.9.2004, 2004/12/0057.

Schlagworte

VerwaltungsverfahrensgemeinschaftVwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120285.X01

Im RIS seit

28.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten