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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlkomatV 1994 §1 idF 1997/II/146;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/11/0131 E 24. Juni 2003 RS 1Stammrechtssatz
Was die "Eichung" des bei der Messung verwendeten Gerätes der Marke Siemens (vgl. dazu § 1 Z. 1 der Alkomatverordnung BGBl. Nr. 789/1994 idF BGBl. Nr. 146/1997) anlangt, so ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass sich die belBeh auf einen diesbezüglichen "Eichschein" berufen kann, weil die Eichung auch auf andere Weise als durch Einholung eines Eichscheines bewiesen werden kann (Hinweis E 15. November 2000, 2000/03/0260, wo der Beweis durch entsprechende Auskunft eines Bediensteten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen erbracht wurde; E 19. Oktober 2001, 2000/02/0005, betreffend die Einholung einer diesbezüglichen Bestätigung dieser Behörde).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020072.X02Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011