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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;Rechtssatz
Die Normen des BLVG und damit auch § 59c Abs. 1 GehG bauen auf dem Klassenbegriff des § 9 Abs. 1 SchUG auf. Darunter fallen die Übungsgruppen eines Übungskindergartens oder eines Übungshortes nicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den Teilnehmern der Kindergartengruppen um Schüler handelt oder nicht (ausführliche Begründung im E).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120317.X04Im RIS seit
13.08.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008