RS Vwgh 2003/6/16 2002/12/0317

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.2003
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht

Norm

BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;
GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;
SchOG 1962 §99 Abs1 idF 1982/365;
SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;
SchUG 1986 §9 Abs5 idF 1993/514;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Normen des BLVG und damit auch § 59c Abs. 1 GehG bauen auf dem Klassenbegriff des § 9 Abs. 1 SchUG auf. Darunter fallen die Übungsgruppen eines Übungskindergartens oder eines Übungshortes nicht, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den Teilnehmern der Kindergartengruppen um Schüler handelt oder nicht (ausführliche Begründung im E).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120317.X04

Im RIS seit

13.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten