RS Vwgh 2003/6/16 2003/02/0115

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §49 Abs1 Z1;
VStG §24;
VStG §38;
VStG §51g Abs1;
VStG §51i;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/09/0358 E 28. September 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Der Zeuge hat sich berechtigterweise gemäß § 38 VStG vor dem unabhängigen Verwaltungssenat der Aussage entschlagen. Demnach stand einer Verlesung und Verwertung außerhalb dieser Verhandlung abgelegter (früherer) Aussagen dieses Zeugen die Bestimmung des § 51g Abs 1 in Verbindung mit § 51i VStG entgegen (Hinweis E 23.3.1994, 94/09/0047, und die darin angegebene Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003020115.X01

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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