RS Vwgh 2003/6/16 2002/02/0072

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0007 E 31. Jänner 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Alkomat liefert kein Messergebnis, sondern zeigt "RST" an, wenn die Atemluft des Probanden bei Durchführung des Tests durch einen im Mund befindlichen Alkohol beeinträchtigt gewesen war.

Schlagworte

Verfahrensrecht BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020072.X01

Im RIS seit

29.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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