RS Vwgh 2003/6/16 2002/02/0312

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Veröffentlicht am 16.06.2003
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Index

90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §1 Abs3;
KFG 1967 §37;
KFG 1967 §64;

Rechtssatz

Die Zulassung zum Verkehr nach § 37 KFG 1967 bestimmt die nach § 1 Abs. 3 FSG 1997 maßgebliche "Klasse" (entspricht der früher in § 64 ff KFG 1967 (außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. Oktober 1997) verwendeten Bezeichnung "Gruppe" und der früher im Zulassungsschein verwendeten Bezeichnung "Art des Fahrzeuges"), in die ein Kraftfahrzeug bei der Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr - mit sämtlichen aus der Zulassung zum Verkehr resultierenden Rechten und Pflichten - eingeordnet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020312.X03

Im RIS seit

01.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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