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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags auf Grund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des AntragstellersRechtssatz
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass der Antragsteller als unselbständig Erwerbstätiger ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von € 2.031,80 bezieht und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Ehegattin und drei Kindern hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:B3525.2005Dokumentnummer
JFR_09939883_05B03525_01