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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §1 Abs1;Rechtssatz
Gemäß § 36 lit. a KFG 1967 dürfen Kraftfahrzeuge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind; die Zulassung bildet daher eine Voraussetzung für das Lenken eines Kraftfahrzeuges im Sinne des § 1 Abs. 1 und Abs. 3 FSG 1997.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020312.X02Im RIS seit
01.08.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008