RS Vwgh 2003/6/17 99/21/0020

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Veröffentlicht am 17.06.2003
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Rechtssatz

Behördliche Feststellungen, die Ehefrau des Fremden habe für die Eheschließung "Geschenke bekommen", reichen für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 36 Abs. 2 Z. 9 FrG 1997 nicht aus. Die Behörde hat den Wert des "Geschenks" festzustellen. Sie hat auch Feststellungen zu treffen, dass das "Geschenk" vom Fremden oder mit seinem Wissen gegeben wurde. Weiters kann ohne Verwirklichung der genannten Z. 9 ein Aufenthaltsverbot auch nicht unter bloßem Hinweis auf eine rechtsmissbräuchlich geschlossene Ehe auf § 36 Abs. 1 FrG 1997 gestützt werden (Hinweis E 28. Februar 2002, 99/21/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999210020.X04

Im RIS seit

25.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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