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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §46;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/05/1075Rechtssatz
Da die VDI-Richtlinie 3471 zur Ortsüblichkeit keine Aussage enthält, konnte sie in den gegenständlichen Verfahren (in Zusammenhang mit der Anwendung des § 62 Abs. 2 NÖ BauO 1976) auch nicht aussagekräftig sein (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1998, Zl. 98/05/0024). Zulässigerweise konnte diese Richtlinie aber zur Klärung der Frage, ob die Beschwerdeführer Parteistellung haben, herangezogen werden, da es in diesem Fall nicht auf die Ortsüblichkeit ankommt, sondern darauf, ob die Beschwerdeführer gemäß § 118 Abs. 8 NÖ BauO 1976 in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten berührt werden können, d.h. fallbezogen, ob auf ihren Grundstücken Geruch aus den Anlagen überhaupt wahrgenommen werden kann.
Schlagworte
Grundsatz der UnbeschränktheitNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051073.X05Im RIS seit
23.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009